Wichtige Information zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit Januar 2024 wird auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe erhoben welche Hersteller in den Einwegkunststofffonds einzahlen müssen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches den Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt, zielt darauf ab, Hersteller an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Für dieses Produkt beträgt die Sonderabgabe:
• 0,17 € (brutto) pro Stange mit 25 Bechern
• 3,40 € (brutto) pro Karton mit 500 Bechern
Inhalt:
Stange: 25 Becher
Karton: 20 Stangen (500 Becher)
Zutaten:
Zucker, Süßmolkenpulver, ganz gehärtetes Kokosfett, Kaffee-Extrakt 10%, Laktose, Glukosesirup, Stabilisator (E 340, E 452), Milcheiweiß, Trennmittel (E 341), Speisesalz, Aroma, Emulgator (E 471).
Nährwerte pro 100g:
Energie 1769 kJ / 420 kcal
Fett 11,3 g
davon gesättigte Fettsäuren: 11,0 g
Kohlenhydrate: 70,6 g
davon Zucker: 64,1 g
Eiweiß: 7,0 g
Salz: 1,35 g
Für jeden Kaffeeliebhaber ist etwas dabei.